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Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer Gas/Fernwärme

vom 01.10.2022-31.03.2024

Der Bundesrat hat mit Mehrheit am 26.10.2022 das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz beschlossen. Dieses bestimmt die befristete Mehrwertsteuersenkung von Gas und Fernwärme von 19% auf 7% für den Zeitraum 01.10.2022-31.03.2024.

Zwischenablesungen von Wohnungen müssen nicht vorgenommen werden. Die Rechnungen Ihrer Vertragspartner weisen die entsprechenden Steuersätze aus. Wir verteilen lediglich die Kosten auf die Nutzer. Grundsätzlich ist der Abrechnungszeitraum von 12 Monaten maßgeblich.

Eine Splittung der Abrechnung wird nicht vorgenommen. Hiervon sind alle Mieter Ihrer Liegenschaft gleichermaßen betroffen. Es wird dadurch kein Nutzer bevor- oder benachteiligt.

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