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Änderung der Mess- und Eichverordnung

Verlängerung bei Warmwasser- und Wärmezähler

Eichfrist jetzt 6 Jahre

Am 03.11.2021 trat die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung in Kraft.

Die Novelle enthält unter anderem eine Regelung zur Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Warm- und Kaltwasserzählern auf 6 Jahre. Die Verbraucher sollen aufgrund der Vereinheitlichung finanziell entlastet werden.

 

Heizkostenverteiler fallen nicht unter das Eichgesetz, diese haben weiterhin eine Laufzeit von 10 Jahren.

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