Änderung der Mess- und Eichverordnung
Verlängerung bei Warmwasser- und Wärmezähler
Am 03.11.2021 trat die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung in Kraft.
Die Novelle enthält unter anderem eine Regelung zur Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Warm- und Kaltwasserzählern auf 6 Jahre. Die Verbraucher sollen aufgrund der Vereinheitlichung finanziell entlastet werden.
Heizkostenverteiler fallen nicht unter das Eichgesetz, diese haben weiterhin eine Laufzeit von 10 Jahren.