Aufteilung der CO2-Abgabe beschlossen
Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Der Bundestag hat am 10.11.2022 dem Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zugestimmt.
Dies besagt, dass die CO2-Kosten aus den Heizenergierechnungen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Aufteilung der Kosten erfolgt bei Wohngebäuden nach einem 10-Stufenmodell, bei Nichtwohngebäuden vorerst hälftig.
Das Gesetz gilt für Abrechnungen, die ab dem 01.01.2023 beginnen.
Die Umsetzung erfolgt in der Heizkostenabrechnung - wir beraten Sie gern!
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