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Aufteilung der CO2-Abgabe beschlossen

Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Der Bundestag hat am 10.11.2022 dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zugestimmt. Dies besagt, dass die CO2-Kosten aus den Heizenergierechnungen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Das Gesetz gilt für Abrechnungen, die ab dem 01.01.2023 beginnen.

Die Aufteilung der Kosten erfolgt bei Wohngebäuden nach einem 10-Stufenmodell, bei Nichtwohngebäuden vorerst hälftig. Dazu wird der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt und anhand des Stufenmodells berechnet. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter erfolgt in der Heizkostenabrechnung.

Die Umsetzung erfolgt in der Heizkostenabrechnung - wir beraten Sie gern!

Ihr INTERN-Team

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