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Erfassung und Abrechnung

Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Informationspflicht für Nutzer

UVI

Sofern bereits fernablesbare Geräte installiert sind, ist der Gebäudeeigentümer gem. Heizkostenverordnung verpflichtet, seine Nutzer monatlich über den Verbrauch zu Informieren (UVI - unterjährige Verbrauchsinformation). Die Informationspflicht soll die Nutzer zum Energiesparen anregen und dadurch CO2 eingespart werden.

 Nutzen Sie auch hier unseren Service

-Onlineportal zur Pflege und Eingabe der Nutzerdaten

-monatliche Verbrauchsinformation über unser Mieterportal (Information per Email an die Nutzer)

-pdf-Druck durch Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer möglich

-monatlicher Briefversand durch uns möglich

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